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   BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22   

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https://dejure.org/2022,37380
BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2022,37380)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2022,37380)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 (https://dejure.org/2022,37380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Haftbefehl, Außervollzusetzung, einstweilige Anordnung, Neuregelung Wiederaufnahmerecht

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 362 Nr 5 StPO
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Strafprozessuales Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen gem § 362 Nr 5 StPO - Aussetzung des Haftbefehls verlängert

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Strafprozessuales Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen gem § 362 Nr 5 StPO - Aussetzung des Haftbefehls verlängert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Strafprozessuales Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen gem § 362 Nr 5 StPO - Aussetzung des Haftbefehls verlängert

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Neue Wiederaufnahme zu Ungunsten? - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG verlängert Außervollzugsetzung von Haftbefehl: Verdächtiger im Mordfall Frederike vorerst weiter auf freiem Fuß

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mordfall Frederike: Umstrittene Wiederaufnahme

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Verden, 25.02.2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22

    Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen wegen neuer Indizien (Fall

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022 den Vollzug des gegen den Beschwerdeführer erlassenen Haftbefehls des Landgerichts Verden vom 25. Februar 2022 - 1 Ks 148 Js 1066/22 (102/22) - unter der Bedingung ausgesetzt, dass der Beschwerdeführer vorhandene Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass) zu den Akten des Landgerichts gibt.
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Auch eingedenk des Beschleunigungsgrundsatzes, der bei einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl prinzipiell weiterhin gilt (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juli 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 54), sind die fortgeltenden Maßnahmen gegenüber dem Beschwerdeführer für weitere sechs Monate noch verhältnismäßig.
  • BVerfG, 26.09.2019 - 2 BvR 1845/18

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend eine Auslieferung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.02.2022 - 2 BvR 1514/21

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 637/23

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung eines

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.02.2023 - 1 BvR 1691/22

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 1654/22

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung des Vollzugs

    Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2 m.w.N.).
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